AGB

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung von Veranstaltungen kann mündlich, schriftlich oder per Mail erfolgen. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Berlin on the Go!® durch Nicole G. Bryan, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich oder per Mail bestätigt wird.

3. Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Berlin on the Go!®. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis 15 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin ist die Kündigung durch den Kunden entschädigungslos. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.

Diese beträgt:

  • ab 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 30% des Gesamtpreises.
  • ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% des Gesamtpreises.
  • ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100%.

Bei Rücktritt von Leistungen, die durch Berlin on the Go!® lediglich vermittelt werden, gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger.

4. Rücktritt und Kündigung durch Berlin on the Go!

Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  • aufgrund Einwirkung höherer Gewalt
  • aufgrund von Strassensperrungen, öffentlichen Veranstaltungen, Strassenfesten etc., werden diese nach den gegebenen Möglichkeiten umfahren und/oder die Strecke wird abgeändert.
  • wegen plötzlicher Krankheit eines Stadtführers (in diesem Fall wird sich your berlin city guide nach Möglichkeit um Ersatz kümmern)
  • wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Fahrt, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  • wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

5. Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder aus der individuellen Absprache. Die Bezahlung erfolgt vorab oder spätestens im Verlauf der Führung ohne gesonderte Aufforderung in Bar.

Bei mehrtägigen Leistungen des Veranstalters gegenüber eines Kunden gilt eine 50%-ige Vorauszahlung der im Vertrag festgelegten Leistungen. Diese Vorauszahlung muss mindenstens 7 Tage vor dem Beginndatum der Leistung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.

Der Rest des Komplettpreises ist vor Beginn der mehrtägigen Führungen unaufgefordert zu zahlen.

Muss der Veranstalter Vorleistungen gegenüber Dritten erbringen, kann eine entsprechende Vorauszahlung verlangt werden.

6. Leistung und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen. Sollten aufgrund höherer Gewalt, wie Unwetter oder Katastrophen Teile oder die gesamte Führung unmöglich sein, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Veranstalter unternimmt alles in seiner Macht stehende um den Ablauf der Führung wie vereinbart zu gestalten. Sollte aufgrund äußerer Umstände, wie Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen eine vom vereinbarten Verlauf abweichende Führung möglich sein, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen in Kenntnis.

Bei Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Beginns der Führungen bzw. Verspätung von mehr als 45 Minuten durch den Kunden ohne Rücksprache per Handy und Zustimmung des Veranstalters besteht kein Leistungsanspruch. Bei Überschreitung der vereinbarten Endzeit aufgrund von Verspätungen durch den Kunden gelten die Zusatzstundenhonorare des Veranstalters gemäß der Preisliste. Eine Überschreitung der vereinbarten Dauer der Führung bzw. des vereinbarten Endzeitpunktes ist nur nach Rücksprache vor Ort möglich.

7. Haftung

Berlin on the Go!® haftet als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

Berlin on the Go!® haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden. Außerdem wird keine Haftung bei Unfällen und Schäden übernommen.

8. Gewährleistung

Wird die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, so können die Teilnehmer/innen mit Ausnahme des Falles der objektiven Unmöglichkeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

9. Mitwirkungspflicht

Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmer/innen sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, die Hausordnung der gebuchten Stätten zu beachten. Die Hausordnung wird an Ort und Stelle durch Aushang bekannt gegeben.

10. Teilunwirksamkeit von Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.